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Allgemeine Geschäftsbedingungen Siegbaum Events e.K.

GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil und Grundlage eines jeden Rechtsgeschäfts, das die SIEGBAUM Events e.K., Berliner Allee. 91c, 13088 Berlin, vertreten den Geschäftsführer A. Vasiliev, mit einem Endkunden abschließt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Auch gelten diese für alle Änderungen und Erweiterungen von Rechtsgeschäften, auch wenn dabei nicht ausdrücklich auf sie bezogen wird.

1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Endkunden werden nur Bestandteil eines Rechtsgeschäftes, wenn und soweit sich die Siegbaum Events e.K. mit ihnen oder mit Teilen davon schriftlich einverstanden erklärt. Das Erfordernis zur Zustimmung gilt auch dann, wenn die Siegbaum Events e.K. in Kenntnis abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des Endkunden eigene Leistungen erbringt.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR RECHTSGESCHÄFTE

2. INHALT UND ZUSTANDEKOMMEN VON RECHTSGESCHÄFTEN

2.1 Alle Angebote von der Siegbaum Events e.K. sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.

2.2 Rechtsgeschäfte zwischen der Siegbaum Events e.K. und dem Endkunden kommen nur durch die schriftliche Zustimmung und Annahme eines Angebots des Endkunden durch die Siegbaum Events e.K. zustande. Die Schriftform wird durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail gewahrt.

2.3 Umfang und Gegenstand eines Rechtsgeschäftes ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und der Bestätigung dessen. Das Rechtsgeschäft wird von der Siegbaum Events e.K. nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft und unabhängig, ausgeführt.

2.4 Der Endkunde wird der Siegbaum Events e.K. alle jeweils für die ordnungsgemäße Ausübung des Rechtsgeschäftes erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Die Siegbaum Events e.K. erbringt alle Vertragsleistungen auf der Grundlage der vom Endkunden oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden durch die Siegbaum Events e.K. auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt ausschließlich bei dem Endkunden.

2.5 Änderungen und Ergänzungen einzelner Leistungen oder Abweichungen von vereinbarten Leistungen sind nur mit ausdrücklicher Bestätigung durch Siegbaum Events e.K. wirksam.

3. LIEFERUNG
3.1 Für den Fall, dass ein Rechtsgeschäft eine Lieferung an den Kunden beinhaltet bestimmt die Siegbaum Production GmbH die Art der Versendung oder Lieferung. Die Kosten für die Lieferung trägt der Endkunde.

3.2 Soweit die Lieferung durch ein Fremdunternehmen (Spediteur) erfolgt, haftet die Siegbaum Events e.K. nicht für eine durch das Fremdunternehmen verursachte Lieferverzögerungen.

3.3 Grundlegende Betriebsstörungen, insbesondere aufgrund von nicht von Siegbaum Events e.K. zu vertretenden Vorkommnissen wie Rohstoff- oder Arbeitskräftemangels, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder anderer höherer Gewalt befreien beide Vertragsparteien von den Vertragspflichten.

4. LIEFERFRISTEN
4.1 Die Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine durch die Siegbaum Events e.K. führt nicht zur Unmöglichkeit der Leistung.

4.2 Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Kunden, entfällt die Lieferpflicht.

5. PREISE
5.1 Es gelten die von der Siegbaum Events e.K. in der Auftragsbestätigung genannten Kosten. Bei Auftragserteilung nicht vereinbarte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, sind zusätzlich zu vergüten und bedürfen einer Sondervereinbarung.

5.2 Sämtliche Preise sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und den Kosten für Verpackung und ggf. Versand.

5.3 Preisanpassungen bleiben in dem Umfang vorbehalten, in dem sich bis zur Ausführung des Rechtsgeschäfts Rohstoffpreise, Transportkosten, Steuersätze oder sonstige Kostenfaktoren mit unmittelbarer Auswirkung auf die Kalkulation ändern und zwischen Abschluss und Leistungszeit des Vertrages mehr als vier Monate vergangen sind. Kostenerhöhungen und Kostensenkungen einzelner Kostenelemente werden saldiert.

6. ZAHLUNGSWEISE UND FÄLLIGKEIT
6.1 Die Abrechnung der Vergütung erfolgt durch gesonderte Rechnungslegung. Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Siegbaum Events e.K. berechtigt, die Gesamtforderung sofort fällig zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG
7.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder gegenüber der Siegbaum Events e.K. rechtskräftig festgestellt sind. Die Siegbaum Events e.K. ist zur Leistung nicht verpflichtet, wenn aus früheren oder anderen laufenden Aufträgen noch Außenstände des Endkunden zu verzeichnen sind.

8. URHEBERRECHTSCHUTZ
8.1 Von Siegbaum Events e.K. erstellte Angebote, insbesondere Veranstaltungskonzepte, Entwürfe, statische Berechnungen und ähnliche Unterlagen, sind geistiges Eigentum von der Siegbaum Events e.K. und dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Siegbaum Events e.K. für andere als die vertraglichen Zwecke verwendet und/oder an Dritte weitergeben werden.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Siegbaum Events e.K. zur Verschwiegenheit über den Inhalt der Angebote und Angebotsunterlagen und wird diese Verpflichtung auch an Dritte weitergeben, die mit Zustimmung von Siegbaum Events e.K. im Rahmen der Vertragsdurchführung tätig sind oder sonst durch den Kunden in befugter Weise Kenntnis von Angebot und Angebotsunterlagen haben.

9. REFERENZEN UND BILDAUFNAHMEN
9.1 Die Siegbaum Events e.K. ist berechtigt, die Firmennamen der Endkunden sowie Beschreibungen der Aufträge in einer Referenzübersicht zu benennen.

9.2 Die Siegbaum Events e.K. ist berechtigt, von Veranstaltungsorten, die Siegbaum Events e.K. mit seiner Veranstaltungstechnik ausgestattet, Fotomaterial an zu fertigen, ohne dass diese zu Werbezwecken auf seiner Internetseite und in sonstigem Werbematerial (Flyer, Prospekte, Kataloge, Veranstaltungskonzepte) zu veröffentlichen und zu nutzen.

10. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Erfüllungsort ist Berlin oder wie mit der SIEGBAUM Events e.K. anderweitig vereinbarte Orte oder Länder. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen ist Berlin.

11. GEBRAUCH DER MIETSACHE
11.1 Dem Kunden obliegen sämtliche Pflichten, die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietsache verbunden sind. Er hat sämtliche Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers und von der Siegbaum Events e.K. zu beachten.

11.2 Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel oder Sachschäden an der Mietsache sofort der Siegbaum Events e.K. an zu zeigen. Gleiches gilt auch, wenn die Mietsache in sonstiger Weise verloren geht.

12. BESICHTIGUNG DER MIETSACHE
Die Siegbaum Events e.K. ist zur Besichtigung der Mietsache innerhalb der geltenden Geschäftszeiten des Endkunden nach Anmeldung berechtigt.

13. HAFTUNG FÜR MÄNGEL UND ODER SCHÄDEN

13.1 Etwaige Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an der Mietsache hat der Endkunde nur, wenn die Siegbaum Events e.K. den Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

13.2 Der Endkunde haftet für jede Beschädigung der Mietsache.

13.3 Schäden, die während der Mietdauer durch einen technischen Defekt, Wind, Sturm, Wasser, Schnee, Feuer oder höhere Gewalt an der Mietsache entstehen und die Gebrauchsmöglichkeit der Mietsache einschränken, berechtigen den Kunden nicht zur Mietminderung und verpflichten die Siegbaum Events e.K. nicht zur kostenfreien Mangelbeseitigung.

13.4 Eine Haftung von der Siegbaum Events e.K.für Schäden an Gebäuden, Grundstücken und Gegenständen des Kunden ist ausgeschlossen.

14. KÜNDIGUNG
14.1 Die Siegbaum Events e.K. hat das Recht, eine nach längeren Zeitabschnitten bemessene Miete spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen.

14.2 Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn
• sich der Kunde mit der Zahlung einer Monatsmiete länger als einen Monat in Verzug befindet,
• der Kunde mit nicht unerheblichen Teilen der Miete trotz Mahnung mehrmals in Verzug gerät,
• eine wesentliche Verschlechterung oder erhebliche Gefährdung der Vermögenslage des Endkunden vorliegt,
• der Kunde die Mietsache trotz Abmahnung in vertragswidriger Weise nutzt,
• der Kunde einen von Siegbaum Events e.K. nach Ziff. 19.2 dieser AGB angeforderten schriftlichen Nachweis über den Abschluss geeigneter Versicherungen nach nicht innerhalb von zwei Wochen vorlegt,
• die Siegbaum Events e.K. über den Zweck der Nutzung der Mietsache, insbesondere über den Charakter, den Veranstalter und/oder die Gäste einer von dem Kunden oder einem Untermieter darin geplanten Veranstaltung, nicht wahrheitsgemäß informiert oder arglistig getäuscht wurde.

15. ABLAUF DER MIETZEIT
15.1 Bei Ablauf der Mietzeit verlängert sich das Mietverhältnis auch dann nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde den Gebrauch der Mietsache fortsetzt und eine Vertragspartei dem nicht widerspricht; § 545 BGB findet keine Anwendung.

15.2 Gibt der Kunde die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit nicht zurück, kann Siegbaum Events e.K. für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN AUF- UND ABBAU SOWIE FÜR BETREUUNG

16. DURCHFÜHRUNG DER MONTAGE
16.1 Wartezeiten und vom Endkunden zu vertretende sonstige Aufwände werden gesondert vergütet.

16.2 Geringfügige zeitliche Verzögerungen durch die Siegbaum Events e.K. befreien den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten und berechtigen den Kunden insbesondere nicht zu eigenmächtigem Auf- oder Abbau des Vertragsgegenstandes ohne Siegbaum Events e.K.

16.3 Die Anschlüsse für Strom sowie gegebenenfalls Wasser und Abwasser sowie für Feuerlöscher und Notbeleuchtung hat der Endkunde zu stellen.

17. ABNAHME
17.1 Die Abnahme erfolgt bei Fertigstellung des Aufbaus. Teilabnahmen finden nicht statt.

17.2 Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.

17.3 Wird der Vertragsgegenstand nicht fristgerecht abgenommen, obwohl die Leistung mangelfrei erbracht wurde, ist die Siegbaum Events e.K. berechtigt, wahlweise die Gegenleistung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

18. MÄNGELHAFTUNG
Die Siegbaum Events e.K. haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag. Die Siegbaum Events e.K. steht zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung zu. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die weiteren Mängelrechte zu.

19. HAFTUNG
19.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des ProdHaftG.

19.2 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, wie Mitarbeitern, Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von der Siegbaum Events e.K.

20. KÜNDIGUNG
20.1 Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 Satz 1 BGB Gebrauch, ist Siegbaum Events e.K. berechtigt, folgende pauschale Vergütung in Rechnung zu stellen:

• bei Kündigung bis 14 Tage vor Aufbau-beginn – 80 % des Netto-Auftragswertes
• bei Kündigung 14 bis 21 Tage vor Aufbau-beginn – 60 % des Netto-Auftragswertes
• bei Kündigung ab 21 Tagen vor Aufbau-beginn – 50 % des Netto-Auftragswertes.

20.2 Dem Kunden steht der Nachweis zu, dass die Siegbaum Events e.K. gemäß § 649 Satz 2 BGB zustehende Vergütung niedriger ist.

21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel). Ausschließlicher Gerichtsstand für Verwender und Kunde ist Berlin.

Stand: Januar 2022